Rahmenbedingungen der Förderung

Von 2024-2029 stellt das Wirtschaftsministerium (MWVATT) rund 13 Mio. Euro an Mitteln zur Förderung des Tourismus im Binnenland zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus Mitteln des Europäischen Fonds zur regionalen Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln zusammen.


Förderung: Gefördert werden können Projekte, die den Tourismus im Binnenland stärken, die touristische Wertschöpfung erhöhen und somit einen Beitrag leisten, die ländlichen Räume funktions- und lebensfähig zu erhalten.

Hierzu zählen u.a.

Nicht-investive Vorhaben

  • Maßnahmen und Kooperationsvorhaben zur nachhaltigen Qualitäts-, Produkt- und Angebotsentwicklung, für den Auf- und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten sowie zur Digitalisierung touristischer Dienstleistungen
  • Planungen, Studien und Konzepte sowie sonstige Leistungen Dritter

Investive Vorhaben

  • Vorhaben zur regionalen Entwicklung des Radtourismus, der touristischen Wander- und wasserbezogenen Infrastruktur sowie zur Besucherlenkung und -information
  • Einrichtungen mit touristischer Bedeutung, die Binnenland-spezifische Themen vermitteln (z. B. Kultur-, Naturerlebniseinrichtungen)
  • Vorhaben zur Verbesserung der touristischen Mobilität und Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsangebote

Förderquote: Die Förderquote beträgt 60 – 80 %, die max. Fördersumme 500.000 Euro. Das Beihilferecht ist u.U. zu beachten.


Antragsteller: Antragsteller können Gemeinde und Gemeindeverbände sowie im Tourismus tätige Organisationen und Institutionen sein.

Unternehmen des Beherbergungs- und Gastronomiegewerbes sind von der Förderung ausgeschlossen.

Voraussetzung ist die Mitgliedschaft des Projektträgers in einer lokalen Tourismusorganisation (LTO) oder die enge Zusammenarbeit mit der jeweiligen LTO bei der Umsetzung des Vorhabens

Bitte stimmen Sie sich rechtzeitig mit der Geschäftsstelle ab.


Projektaufruf: Das MWVATT arbeitet mit sogenannten „Calls“. In 2025 erfolgt der erste Projekt-Call mit einer Einreichungsfrist für nicht-investive Maßnahmen von 3 Monaten und einer Frist von 6 Monaten für investive Maßnahmen.

Frist zur Einreichung von Anträgen für nicht-investive Maßnahmen: 31.08.2025 | Webinar der IB.SH: 18.06.2025

Frist zur Einreichung von Anträgen für investive Maßnahmen: 30.11.2025 | Webinar der IB.SH: 09.07.2025

Richtlinie zur Förderung des Binnenlandtourismus

Hier gelangen Sie zur Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Stärkung des Binnenlandtourismus.

Die Förderaufrufe finden Sie in Kürze hier.

Der Bewertungsbogen bildet die Grundlage für die Einstufung der Projekte und Sicherstellung der Förderfähigkeit.