Rahmenbedingungen der Förderung
Von 2024-2029 stellt das Wirtschaftsministerium (MWVATT) rund 13 Mio. Euro an Mitteln zur Förderung des Tourismus im Binnenland zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus Mitteln des Europäischen Fonds zur regionalen Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln zusammen.
Förderung: Gefördert werden können Projekte, die den Tourismus im Binnenland stärken, die touristische Wertschöpfung erhöhen und somit einen Beitrag leisten, die ländlichen Räume funktions- und lebensfähig zu erhalten.Hierzu zählen u.a.
Nicht-investive Vorhaben
- Maßnahmen und Kooperationsvorhaben zur nachhaltigen Qualitäts-, Produkt- und Angebotsentwicklung, für den Auf- und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten sowie zur Digitalisierung touristischer Dienstleistungen
- Planungen, Studien und Konzepte sowie sonstige Leistungen Dritter
Investive Vorhaben
- Vorhaben zur regionalen Entwicklung des Radtourismus, der touristischen Wander- und wasserbezogenen Infrastruktur sowie zur Besucherlenkung und -information
- Einrichtungen mit touristischer Bedeutung, die Binnenland-spezifische Themen vermitteln (z. B. Kultur-, Naturerlebniseinrichtungen)
- Vorhaben zur Verbesserung der touristischen Mobilität und Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsangebote
Bitte achten Sie in zeitlicher Hinsicht noch einmal besonders darauf, dass mit Antragstellung im Prinzip alle nötigen Genehmigungen vorliegen müssen (z.B. Baugenehmigung, naturschutzrechtliche, wasserrechtliche Genehmigungen etc.).
Förderquote: Die Förderquote beträgt 60 – 80 %, die max. Fördersumme für investive Projekte liegt bei 500.000 Euro. Das Beihilferecht ist u.U. zu beachten.
Antragsteller: Antragsteller können Gemeinde und Gemeindeverbände sowie im Tourismus tätige Organisationen und Institutionen sein.
Unternehmen des Beherbergungs- und Gastronomiegewerbes sind von der Förderung ausgeschlossen.
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft des Projektträgers in einer lokalen Tourismusorganisation (LTO) oder die enge Zusammenarbeit mit der jeweiligen LTO bei der Umsetzung des Vorhabens
Bitte stimmen Sie sich rechtzeitig mit der Geschäftsstelle ab.
Projektaufruf:
Neue Förderaufrufe ab 01. Januar 2026 für investive und nicht-investive Maßnahmen:
Frist zur Einreichung von Anträgen für nicht-investive Maßnahmen: 31. März 2026
Frist zur Einreichung von Anträgen für investive Maßnahmen: 30. April 2026
Hier gelangen Sie zum digitalen Förderantrag
Hinweis: zukünftige Anpassungen der Förderrahmenbedingungen sind möglich.
Förderinfos
Förderaufruf nicht-investive Maßnahmen
Förderaufruf investive Maßnahmen
Richtlinie zur Förderung des Binnenlandtourismus
Hier gelangen Sie zur Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Stärkung des Binnenlandtourismus. Der Bewertungsbogen bildet die Grundlage für die Einstufung der Projekte und Sicherstellung der Förderfähigkeit.