Rahmenbedingungen der Förderung
Von 2024-2029 stellt das Wirtschaftsministerium (MWVATT) rund 13 Mio. Euro an Mitteln zur Förderung des Tourismus im Binnenland zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus Mitteln des Europäischen Fonds zur regionalen Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln zusammen.
Förderung: Gefördert werden können Projekte, die den Tourismus im Binnenland stärken, die touristische Wertschöpfung erhöhen und somit einen Beitrag leisten, die ländlichen Räume funktions- und lebensfähig zu erhalten.
Hierzu zählen u.a.
- Planungen, Studien, Konzepte
- Personal
- investive Vorhaben im Bereich Radtourismus, zum Aufbau touristischer Radnetze, zur Weiterentwicklung der touristischen Wanderinfrastruktur und der wasserbezogenen Tourismusinfrastruktur
- Maßnahmen zur Besucherlenkung und -information
- Kultur- und Naturerlebniseinrichtungen
- Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen Mobilität
Förderquote: Die Förderquote beträgt 60 – 80 %, die max. Fördersumme 500.000 Euro. Das Beihilferecht ist u.U. zu beachten.
Antragsteller: Antragsteller können Gemeinde und Gemeindeverbände sowie im Tourismus tätige Organisationen und Institutionen sein.
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft des Projektträgers in einer lokalen Tourismusorganisation (LTO) oder die enge Zusammenarbeit mit der jeweiligen LTO bei der Umsetzung des Vorhabens
Bitte stimmen Sie sich rechtzeitig mit der Geschäftsstelle ab.
Projektaufruf: Das MWVATT arbeitet mit sogenannten „Calls“. In 2025 erfolgt der erste Projekt-Call mit einer Einreichungsfrist für nicht-investive Maßnahmen von 3 Monaten und einer Frist von 6 Monaten für investive Maßnahmen.
Richtlinie zur Förderung des Binnenlandtourismus
Voraussichtlich Ende Februar wird die Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Stärkung des Binnenlandtourismus veröffentlicht.
Sie finden die Richtlinie und die Bewertungskriterien in Kürze hier.